Deutsch als Fremdsprache (DaF)

Das Programm Deutsch als Fremdsprache (DaF) soll das Erlernen der deutschen Sprache für Schülerinnen und Schüler unterstützen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Durch einen progressiven, stufengerechten Ansatz wollen wir die Schüler in die Lage versetzen, die Sprache zu beherrschen und sich erfolgreich in unsere zweisprachige Schulgemeinschaft zu integrieren. Dieser Prozess bietet ihnen eine solide Grundlage für ihre akademische und persönliche Entwicklung und erleichtert ihnen den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern.

Deutsches Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK)

Das Deutsche Sprachdiplom ist ein schulisches Programm, das von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam verantwortet wird. Der Zentrale Ausschuss mit jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundes (Auswärtiges Amt und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) – regelt sämtliche Belange des DSD und verantwortet damit auch die Entwicklung und Durchführung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom sowie die Zuerkennung der Prüfungsergebnisse.

An DSD-Prüfungen dürfen Schülerinnen und Schüler genehmigter DSD-Schulen teilnehmen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass der Deutschunterricht einem adäquaten und zielgerichteten Curriculum folgt und einen Umfang von mindestens 600 Unterrichtsstunden à 45 min (DSD I und DSD I PRO) bzw. mindestens 800 (DSD II) hat.

Im Rahmen von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom – Erste Stufe (DSD I) und Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) können Deutschkenntnisse auf B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachgewiesen werden, bei Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom – Zweite Stufe (DSD II) auf den Niveaus B2/C1 nach GeR.

Die Prüfungen werden weltweit an zentral festgelegten Terminen durchgeführt. Für jeden Prüfungstermin wird ein einheitlicher Prüfungssatz zur Verfügung gestellt und zentral in Deutschland ausgewertet. Derzeit nehmen jährlich ca. 85.000 Schülerinnen und Schüler an DSD-Prüfungen teil.

Vor Ort wird das DSD-Programm durch vermittelte Fachberatungen für Deutsch betreut; an Deutschen Auslandsschulen haben die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Prüfungsleitung inne.

Wer seine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in Deutschland in der Regel neben seiner fachlichen Hochschulzugangsberechtigung auch die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) kann der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für ein Studium an einer Hochschule in Deutschland erbracht werden.

Deutsche Schule Humboldt Caracas

An unserer Schule ist das DSD-Programm seit mehr als 60 Jahren implementiert. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit DSD I und DSD II-Prüfungen abzulegen.

Unsere Schule begleitet die Schülerinnen und Schüler in ihrer Karriere auf dem Weg zu diesem renommierten Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz I und II . Die Lehrkräfte richten ihren Unterricht gezielt auf den Erwerb der Fertigkeiten aus, die in den von der Bundesrepublik Deutschland gestellten Prüfungen für Deutsch als Fremdsprache im Vordergrund stehen und die Schule stellt die logistischen Rahmenbedingungen.

Weiterführende Informationen zum DSD finden Sie hier:

https://www.kmk.org/themen/deutsches-sprachdiplom-dsd.html

https://www.auslandsschulwesen.de/DE/Deutsch-lernen/DSD/dsd_node.html

Fachschaft Deutsch als Fremdsprache an der Deutschen Schule Humboldt Caracas

Auf Deutsch kommunizieren und leben

Am Colegio Humboldt wollen wir Deutsch als gelebte Sprache erfahren. Die Schülerinnen und Schüler lernen in einer Vielzahl von lebensnahen Situationen ihre Interkulturelle kommunikative Kompetenz auszubauen. Dazu gehört es, dass Fertigkeiten in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachmittlung konsequent und kontinuierlich ausgebaut werden. Genau so wichtig ist aber auch, dass Deutschland und die deutsche Sprache nicht als abstraktes Konstrukt verstanden werden, sondern vielmehr als ein lebendiges Land mit interessanten Menschen. Aktuelle Tagesthemen, die deutschsprachige Länder betreffen, werden altersgemäß in den modernen Unterricht eingebunden. Die Lehrkräfte nutzen eigens von der deutschen Kultusministerkonferenz pädagogisierte Themenplattformen und, insbesondere für die höheren Klassenstufen, Ressourcen renommierter Nachrichtenagenturen, um stets ansprechende tagesaktuelle Inhalte in den Unterricht einbauen zu können.

Unsere Schule begleitet die Schülerinnen und Schüler in ihrer Karriere auf dem Weg zum renommierten Deutschen Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz I und II . Die Lehrkräfte richten ihren Unterricht gezielt auf den Erwerb der Fertigkeiten aus, die in den von der Bundesrepublik Deutschland gestellten Prüfungen für Deutsch als Fremdsprache im Vordergrund stehen und die Schule stellt die logistischen Rahmenbedingungen.

Die DSD-Diplome öffnen zahlreichen Türen für Leben und Lernen in Deutschland. Eine bestandene Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom – Erste Stufe (DSD I) weißt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach und ermöglicht den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland. Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom – Zweite Stufe (DSD II) prüft Deutschkenntnisse auf den Niveaustufen B2/C1 und gilt als Nachweis der für ein Studium an einer bundesdeutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.